Liebe Privatklient:innen,
es kommt immer wieder zu Unklarheiten bezüglich der Abrechnungspraxis und der Berechnung der Gebühren für Privatklient:innen. Hiermit möchte ich Sie darüber informieren, denn eine transparente Preisgestaltung ist mir wichtig.
In meiner Praxis rechnen wir nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) sowie den Richtlinien unseres Verbandes DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten) ab. Das heißt, es darf der 1,8-fache bis 2,3-fache vdek-Satz (Verband der allgemeinen Krankenkassen) abgerechnet werden. Der vdek-Satz wird uns von den gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben, das heißt, die Höhe des Honorars der Privatversicherten steht im direkten Zusammenhang mit der Vergütungshöhe der Gesetzlichen Krankenkassen. Die Ärzt:innen legt außerdem auf dem Rezept fest, welche Behandlung bei welcher Diagnose zu erfolgen hat. Die Höhe des Honorars setzt sich aus den Kriterien der Erfahrung der Therapeut:innen sowie Zusatzqualifikationen zusammen. In den letzen zwei Jahren wurden die Vergütungen von ergotherapeutischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in drei Stufen angepasst, dies wirkt sich dementsprechend auf die Berechnung der Tarife aus.
Zu Behandlungsbeginn erhalten privatversicherte Klient:innen von mir eine Honorarvereinbarung.
Klären Sie gerne im Vorfeld ab, welche Kosten durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle übernommen werden. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem von Ihnen abgeschlossenen Krankenversicherungstarif. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag über meine Abrechnungsfirma AS Bremen in Rechnung gestellt. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. bei Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung ein. Bei Abrechnungsproblemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherer. Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Klient:innen gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Hierdurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen.